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Unfall - was tun?

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Nach §249 BGB hat ein Geschädigter das Recht einen Sachverständigen und einen Anwalt seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung des Unfallgegners.

Eine eventuell anfallende Wertminderung und der Nutzungsausfall wird vom Sachverständigen ermittelt. Bei einem durch die Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag sind diese Positionen nicht berücksichtigt. Schalten Sie deshalb immer einen unabhängigen Gutachter ein.

Gerne können Sie mich jederzeit anrufen oder das Kontaktformular auf dieser Website nutzen.

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